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   OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13   

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https://dejure.org/2013,14215
OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13 (https://dejure.org/2013,14215)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.06.2013 - 11 UF 551/13 (https://dejure.org/2013,14215)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 11 UF 551/13 (https://dejure.org/2013,14215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Kindes gegen den vermuteten leiblichen Vater auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Kindes gegen den vermuteten leiblichen Vater auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 404
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13
    Das Verfahren und der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes gemäß § 1598 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht (FamRZ 2007, 441) ausschließlich auf die Klärung der Frage gerichtet, ob der rechtliche auch der leibliche Vater des Kindes ist.

    17 1. Das Verfahren und der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes gemäß § 1598 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 13.2.2007, 1 BvR 421/05 = FamRZ 2007, 441) ausschließlich auf die Klärung der Frage gerichtet, ob der rechtliche auch der leibliche Vater des Kindes ist.

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13
    Aus der Begründung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16.1.2013 in einem Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren (1 BvR 2004/10; FamRZ 2013, 605) sei ersichtlich, dass die Rechtsfrage, ob ein Kind einen Klärungsanspruch gegen den biologischen Vater auf Kenntnis seiner Abstammung habe, angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf Auslegungshilfen nicht ohne Schwierigkeiten beantwortet werden könne, sondern eine höchstrichterliche Klärung noch ausstehe.

    Der weitere Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.1.2013 (1 BvR 2004/10 = NJW 2013, 1148), auf den die Antragstellerin Bezug nimmt, führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • BVerfG, 13.10.2008 - 1 BvR 1548/03

    Keine Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Elternrechts durch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13
    Der (vermutete) leibliche Vater hat indes kein Recht, vorrangig vor dem rechtlichen Vater die Vaterstellung eingeräumt zu erhalten (BVerfG Beschluss vom 13.10.2008, 1 BvR 1548/03 = FamRZ 2008, 2257).

    Zusammenfassend verstößt § 1598 a BGB nicht gegen das Grundgesetz (vgl. dazu BVerfG NJW 2009, 423 = FamRZ 2008, 2257 zum fehlenden Anspruch des biologischen Vaters auf Vaterschaftsfeststellung).

  • EGMR, 22.03.2012 - 23338/09

    Vaterschaftsprozess: Welchen Papa braucht das Kind?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13
    Die Entscheidung, eine gesonderte genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung eines Kindes nicht zu gestatten, liege innerhalb des staatlichen Ermessensspielraums (vgl. EGMR vom 22.3.2012, Az. 23338/09 Zitat juris Rn. 78, 80).
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 2059/12

    Aussetzung des Vollzugs eines Beweisbeschlusses über die Einholung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13
    Das Bundesverfassungsgericht [1. Senat, 2. Kammer] hat mit Beschluss vom 17.12.2012 (Az. 1 BvR 2059/12 = FF 2013, 155) im Wege der einstweiligen Anordnung den Vollzug eines Beweisbeschlusses zur Erholung eines Abstammungsgutachtens (analog § 178 Abs. 1 FamFG) in einem von dem Putativvater betriebenen Umgangsverfahren ausgesetzt und zur Begründung darauf hingewiesen, dass die Feststellung der biologischen Abstammungsverhältnisse gegen den Willen der Betroffenen in deren Grundrechte eingreift und dieser Eingriff einer - derzeit fehlenden - gesetzlichen Grundlage bedarf.
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2009 - 2 UF 49/09

    Anspruch des Kindes gegen den möglichen biologischen Vater auf Einwilligung in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13
    Der Anspruch steht dem rechtlichen Vater, der Mutter und dem Kind gegenüber den anderen beiden Familienmitgliedern zu [vgl. Gesetzesbegründung unter B. zu Nr. 3] (OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 221).
  • OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 11 UF 1141/12

    Berechtigung des potentiellen leiblichen Vaters zur Vaterschaftsanfechtung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13
    Folglich hat die Antragstellerin als Kind keinen Klärungsanspruch gegen den vermuteten leiblichen Vater, mit der Folge, dass im Vaterschaftsklärungsverfahren nicht festgestellt werden kann, wer der tatsächliche Erzeuger ist (Palandt-Brudermüller, BGB 72. Aufl. § 1598 a Rdn. 6, 7; vgl. auch OLG Nürnberg JAmt 2012, 659).
  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    Die Gerichte des Ausgangsverfahrens gehen aber in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 UF 68/09 -, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 UF 49/09 -, juris, Rn. 14 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 11 UF 551/13 -, juris, Rn. 16) und der nahezu einhelligen Meinung im Schrifttum davon aus, dass § 1598a BGB nur Abstammungsklärungen innerhalb der rechtlichen Familie ermöglicht, aus dieser Vorschrift hingegen kein Anspruch auf isolierte Abstammungsklärung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater folgt.
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2022 - 6 UF 70/22

    Verpflichtung zur genetischen Abstammungsuntersuchung nur beim rechtlichen Vater

    Neben den bereits vom Familiengericht zitierten Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 17. Juli 2009, 2 UF 49/09 und des OLG Nürnberg vom 17. Juni 2013, 11 UF 551/13 kann insoweit auch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 12. August 2016, 6 UF 143/16 verwiesen werden.
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